Kapitalisierte Bedarfszuweisung im Zeichen von Zahlenspielen.
Der allgemein verordnete Jubel und die Euphorie über die kapitalisierte Bedarfszuweisung an die Samtgemeinde Suderburg sind verklungen. Es ist an der Zeit Hergang und Auswirkungen in der Samtgemeinde und den Gemeinden etwas näher zu beleuchten.
Nachdem die niedersächsische Vorgänger-Landesregierung in dieser Sache für Suderburg keine Entscheidung fällte, hat der neue Innenminister Pistorius (SPD) unbürokratisch über einen vorliegenden Maßnahmenkatalog entschieden. Darin war auch der Antrag der Samtgemeinde Suderburg enthalten. Die ministerielle Entscheidung fiel in der Samtgemeinde auf ungeteilte Zustimmung und erzeugte bei manch einem Ratsvertreter und auch bei der Verwaltung einen Euphorie ähnlichen Zustand. Dazu bestand jedoch zu keiner Zeit ein wirklicher Anlass, denn bekanntlich sind derartige Zuweisungen seitens der Landesregierung immer an Bedingungen geknüpft. Eine dieser wichtigen Bedingungen besteht darin, dass die Zuwendungsempfänger, also die bedürftigen Kommunen, die verbleibende Restschuld in einer bestimmten Zeit abgetragen und die Haushalte ausgeglichen haben müssen. Neuverschuldungen sind tabu.
Die Bedarfszuweisung beträgt 2.210.000 € auf die Gesamtschulden von 3.343.401 €, die sich in der Samtgemeinde, der Gemeinde Suderburg und der Gemeinde Eimke angesammelt haben. Wer nachrechnet kommt auf eine Zuschussquote von 66,1 %. Aber hallo, da fehlen ja 8,9 % an den 75 %, die uns von der Samtgemeindeverwaltung immer wieder genannt wurden. Immerhin sind das errechnete 297.551 €, die zu wenig aus der Landeskasse in die Samtgemeinde Suderburg geflossen sind. Die Samtgemeinde erhielt 142.497 € weniger als die Quote von 75 % erwarten ließ. Bei der Gemeinde Suderburg kamen 150.144 € und bei der Gemeinde Eimke 4.910 € weniger an.
Was war der Grund für diese Defizite? Der Grund für die verringerten Zahlungen ist in den Rücklagen der Gemeinde Gerdau zu finden. Deren Rücklagen betrugen zum Zeitpunkt der Berücksichtigung 397.371 €. Um diesen Betrag wurde die Gesamtverschuldung vermindert, denn das Land Niedersachsen behandelt die Samtgemeinde wie eine Einheitsgemeinde und somit wurden die Gerdauer Rücklagen bei der Ermittlung der zu berücksichtigenden Schulden von der Summe der Gesamtschulden abgezogen. Also: 3.343.401 € minus 397.371 € = 2.946.030 € zu veranlagende Schulden. Und nur auf diese verminderte Berechnungssumme wurden 75 % Bedarfszuweisung gezahlt. Bezogen auf die tatsächliche Verschuldung beträgt die Zuschussquote lediglich 66,1 %. Damit beträgt die von den Kommunen zu tragende Restverschuldung auch nicht 25 % sondern 33,9 %.
Fazit: die Rücklagen der Gemeinde Gerdau haben sich für die verschuldeten Kommunen erheblich nachteilig ausgewirkt. Die Mindereinnahmen aus der Bedarfszuweisung beliefen sich, wie oben dargelegt, für die Samtgemeinde auf 142.497 €, für die Gemeinde Suderburg auf 150.144 € und die Gemeinde Eimke auf 4.910 €.
Auf die Gemeinde Gerdau hatte dies keine Auswirkungen. Die Samtgemeinde hätte die Mindereinnahmen in den betroffenen Gemeinden durch einen Finanzausgleich zu einem erheblichen Teil oder ganz beseitigen können. Das Niedersächsische Finanzausgleichsgesetz bietet nicht nur eine solche Ausgleichsmöglichkeit an sondern verpflichtet beispielsweise im § 6 Abs.2 Satz 1 die Samtgemeinden mit den Schlüsselzuweisungen die Finanzkraft ihrer Mitgliedsgemeinden so auszugleichen, dass diese bei angemessener Ausschöpfung ihrer Finanzmittelquellen ihre Aufgaben erfüllen können. Das sah aber der Plan der Verwaltung nicht vor, der einem ausgewählten Gremium am 08.08.2013 vorgetragen und mit ihm diskutiert wurde. In diesem Gremium fehlten wieder einmal die Suderburger Vertreter von CDU und SPD aus dem Samtgemeindeausschuss. Sie waren vom Samtgemeindebürgermeister nicht eingeladen worden. Lediglich die beiden Fraktionsvorsitzenden Hoff (Grüne) und Pellnath (WSL) waren aus Suderburg dabei. Und die fanden in dem Plan des Samtgemeindebürgermeisters keine Sachverhalte die zu beanstanden gewesen wären. Es folgte anschließend ein gegenseitiges Schulterklopfen und das euphorisch in die Öffentlichkeit getragene Bekenntnis, dass man den Streit der Vergangenheit damit ad acta gelegt habe. Und (fast) alle Beteiligten haben sich seitdem ganz lieb. Ob Suderburgs Bürger das angesichts der drastischen Steuererhöhungen auch so sehen?
Manfred Mikulla
SPD-Beigeordneter der Samtgemeinde

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