Rund 120.000 Euro nimmt die Samtgemeinde in die Hand, um die Kläranlage zu modernisieren. Genaugenommen geht es um den Klärschlamm, der zur Zeit noch per Siebtrommel vom Wasser getrennt und anschließend auf Ackerflächen verteilt wird. Diese Verfahrensweise ist nicht mehr zeitgemäß, die Anlage ist alt.
Drei Verfahren wurden dem Bauausschuß des Samtgemeinderates vom Planungsbüro zu diesem Thema vorgestellt. Letztendlich endschied sich der Ausschuß zur Anschaffung eines sogenannten „Bandeindickers“, der diese Aufgabe kostengünstig und effizient erledigt. Wenn alles klappt wie geplant, wird er Anfang Februar 2014 den Betrieb aufnehmen.
Bei einer Kontrollbefahrung (mittels Kamera), des neu verlegten Abwasserkanals zwischen der Burgstraße und dem Maschweg, wurden Senkungen in Teilbereichen festgestellt, die nicht im Toleranzbereich liegen. Aus diesem Grund muß dieser Bauabschnitt ein zweites Mal aufgemacht werden. Rüdiger Lilije bedauerte die dadurch entstehenden Umstände für die Anlieger. Leider seien solche Senkungen aber grundsätzlich nicht auszuschließen, besonders bei den schwierigen Bodenverhältnissen.
Ärgerlich ist, daß der Zufahrtsbereich zum Maschweg bereits asphaltiert wurde. Hier muß der Asphalt wieder entfernt werden. Kosten für die gesamten Arbeiten fallen für die Gemeinde aber nicht an, die übernimmt die ausführende Firma.
Als etwas problematisch erwiesen sich teilweise im bisherigen Bauabschnitt die neu zu setzenden Schächte. Die gibt es heute nicht mehr lagermäßig und so kam es in zwei Fällen zu Zeitverzögerungen durch Um-/Neubestellungen.
Das brachte einen Anlieger in der Einwohnerfragestunde auf den Plan; er bezweifelte die Kompetenz des Planungsbüros, der Bauleitung, der STRABAG und der Verwaltung. Hausanschlüsse seien in den Plänen falsch oder garnicht eingetragen, ein Haus fehle ganz in der Planung, es wäre insgesamt sehr viel improvisiert worden. Als Beleg knallte er dem Rat (geschätzte) vier Meter Planungsunterlagen auf den Tisch, die das belegen sollten.
Außerdem sei beim Unwetter von Mittwoch wieder „die Scheiße in die Hardau gelaufen“, weil der Übergang des (die Hardau querenden) Metallrohres in den normalen Kanal undicht sei – und das schon lange. Er hätte das mehrfach vorgetragen, aber die Verwaltung bliebe untätig.
Das die Schuld an diesem Dilemma jedoch am aufgebrachten Anlieger selbst liegt, dass wußte Lilije dann besser:
– Die Mittel zu Reparatur des Überganges sind bereits in den Haushalt eingestellt und warten auf Abruf.
– Der Anlieger hat der Gemeinde ein Betretungsverbot seines Grundstückes erteilt, als diese die Schadensstelle begutachten wollte.
– Eine Vereinbarung gibt es inzwischen. Offiziell wird sie jedoch erst, wenn sie notariell beglaubigt ist. (Die Verwaltung rechnet ansonsten mit weiteren Schwierigkeiten oder Schikanen durch den Anlieger…)
– Deshalb wird auch eine wasserrechtlich noch notwendige Genehmigung zur Reparaturmaßnahme erst eingeholt, wenn die Beglaubigung vorliegt.
– Die Vereinbarung wurde am 3. Mai 2013 getroffen, bis zum 20. Juni 2013 hat es der Anlieger nicht geschafft, zu einem Notartermin zu kommen…
Eine Problemstelle, auf die die Baustelle erst später stößt, ist der Kanal „Im Winkel“. Die zwei Anlieger haben bei „Volllast der Abwassermenge“ ein Rückstauproblem. Der Hauptkanal zweigt vor der Zufahrt zur Tischlerei Semmler rechts in den „Im Winkel“ ab und läuft erst ab dem Gasthaus Müller (Spiller) wieder unter der Hauptstraße entlang.
Der Bauausschuss hat sich nun dazu entschieden, den Hauptkanal nicht mehr durch „Im Winkel“ zu führen sondern komplett unter der Hauptstraße zu verlegen. Das Teilstück der Anlieger von „Im Winkel“ wird zukünftig ein separater Streckenabschnitt sein, der bei Spiller in den Hauptkanal fließt. Damit sollte auch die Rückstauproblematik der Vergangenheit angehören.
Ein Antrag der SPD, ein Abwasser-Sanierungskonzept für den Ort Suderburg zu erstellen, und hierfür einen Nachtragshaushalt aufzustellen, fand keine Mehrheit. Das will man lieber als Maßnahme in den nächsten Haushalt einstellen und könnte dann auch zügig damit beginnen. Der Antrag fand grundsätzliche Zustimmung, ein Nachtragshaushalt aber nicht.

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