Am 30. Oktober 2025 fand eine Sitzung des Gemeinderates Suderburg statt. Unter Tagesordnungspunkt 5 ging es um die Errichtung von sieben Windenergieanlagen als Teil des Windparks Bahnsen/Bargfeld, den Abschluss eines Wegevertrages sowie um die abschließende Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gegenüber dem Landkreis.
Das Abstimmungsergebnis war eindeutig: 13 der anwesenden Ratsmitglieder aus den Fraktionen von CDU und WSL sowie der Gruppe Grüne/SPD stimmten dem Vorhaben ohne weitere Diskussion zu. Lediglich die beiden Mitglieder der Gruppe Pellnath/Schimmack votierten dagegen.
Ratsmitglied Götz Schimmack erläuterte die Haltung der Gruppe zum Thema Windenergieanlagen (WEA) und wies dabei insbesondere auf die Probleme hin, die sich aus einer unausgewogenen Verteilung solcher Anlagen in der Landschaft ergeben können. Diese Problematik wird auch in einer inzwischen vorgelegten Resolution der Gruppe näher dargestellt.
Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil bei der Bewältigung der Klimakrise. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass unsere Dörfer und unsere Landschaft mit Windenergieanlagen zugepflastert werden.
Diese Sorge ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass der beim Windpark Bahnsen/Bargfeld tätige Projektträger, die Kieler Firma „getprojekt“, bereits einen weiteren Windpark im Bereich Suderburg/Hösseringen mit 15 Windenergieanlagen plant.
Ein wesentlicher Grund für die Ablehnung des Projektes durch die Gruppe Pellnath/Schimmack ist der Abstand der Anlagen zur Wohnbebauung. Landkreis und Gemeinden halten zum Schutz der Bürger einen Mindestabstand von 1.000 Metern für erforderlich. Beim Windpark Bahnsen/Bargfeld wird dieser Abstand jedoch bei drei Anlagen unterschritten. So beträgt beispielsweise der Abstand der WEA 4 zu Bargfeld lediglich 689 Meter.
Auf diese Weise lässt sich nach Auffassung der Gruppe keine Akzeptanz für Windenergieprojekte schaffen.
Dazu Götz Schimmack: „Akzeptanz entsteht ebenso wenig, wenn mit Grundeigentümern Standortverträge für Windenergieanlagen abgeschlossen und diese Standorte anschließend gegenüber der Genehmigungsbehörde als unveränderbar dargestellt werden, obwohl die Behörde aus sachlichen Gründen eine Verschiebung verlangt. Ein Beispiel hierfür ist die Forderung des Landkreises, den Standort einer Windenergieanlage zu verändern, um ein im Außenbereich gelegenes Sanatorium zu schützen.
Die Rechtslage in Niedersachsen hinsichtlich der Mindestabstände ist aus meiner Sicht unbefriedigend. Von der nach Bundesbaurecht bestehenden sogenannten Länderöffnungsklausel wurde kein Gebrauch gemacht. Diese hätte es ermöglicht, einen Mindestabstand von 1.000 Metern festzulegen.
Nach meiner Auffassung könnten die Artikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 57 der Niedersächsischen Verfassung eine Rolle spielen, die die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern regeln und die kommunale Selbstverwaltung garantieren. Zum verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung gehört die gemeindliche Planungshoheit. Diese kann beeinträchtigt werden, wenn Windenergieanlagen zu nahe an bestehende Wohnbebauung heranrücken.
Ein Beispiel: Eine Gemeinde möchte ein neues Wohngebiet ausweisen, das an anderer Stelle im Gemeindegebiet nicht realisierbar wäre. Durch die Nähe bereits errichteter Windenergieanlagen könnte eine solche Planung verhindert werden.
Angesichts der erheblichen Bedeutung dieser Frage stellt sich für mich die Frage, warum bislang offenbar kein Politiker geprüft hat, ob eine verfassungsrechtliche Klärung auf diesem Wege möglich wäre.“
Inzwischen regt sich zunehmend Widerstand gegen eine aus Sicht vieler Bürger ungezügelte Planung neuer Windenergieanlagen. In Suderburg hat sich die „Bürgerinitiative für ein lebenswertes Suderburg“ gegründet. Mit Bannern, auf denen ein Wald von Windenergieanlagen zu sehen ist, stellt sie die Frage: „Wollen wir das wirklich?“
Die Diskussion beschränkt sich dabei längst nicht mehr allein auf die Zahl und die Standorte der Anlagen. Auch mögliche Folgen für das Zusammenleben in den betroffenen Dörfern werden zunehmend thematisiert. Die Tageszeitung berichtete bereits über den Rücktritt eines Bürgermeisters im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um die Windenergieplanung.
Daneben werden auch technische und praktische Fragen aufgeworfen. Dazu gehören mögliche Auswirkungen der Erosion von Rotorblättern ebenso wie die Frage, wie überschüssig erzeugter Strom genutzt oder abgeleitet werden kann. Auch mögliche Gefahren durch Eiswurf spielen in der Diskussion eine Rolle – etwa die Frage, ob Straßen oder Wege zeitweise gesperrt werden müssten, wenn sich Eis von Rotorblättern lösen könnte.
Für Schimmack zeigt die Vielzahl dieser Fragen, dass die weitere Entwicklung der Windenergie in der Gemeinde nicht allein unter dem Gesichtspunkt zusätzlicher Anlagen betrachtet werden kann. Entscheidend sei vielmehr, welches Maß für Landschaft, Dörfer und Bevölkerung noch verträglich sei.
Kritisch sieht er deshalb auch die Haltung jener Ratsmitglieder, die dem Windpark Bahnsen/Bargfeld zugestimmt haben. Angesichts der zunehmenden Diskussion und mit Blick auf die bevorstehende Kommunalwahl müssten sich nun auch die Befürworter mit der Frage auseinandersetzen, wo die Grenzen des weiteren Ausbaus liegen.
Dass dies nun in Form einer Resolution geschehen soll, bewertet Schimmack allerdings skeptisch. Er sieht darin eher eine „Alibi-Resolution“, mit der letztlich eingeräumt werde, dass auch bei der Windenergie ein „Zuviel des Guten“ nicht gut sei.
