Ein Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können die Bürger auf Kommunal- oder Kreisebene direkt in die lokale Politik eingreifen. Damit diese Eingriffe nicht „ausufern“, hat der Gesetzgeber inhaltlich und formell recht hohe Hürden bei den Voraussetzungen geschaffen. Gleichzeitig wurden die Verwaltungen verpflichtet, deswegen die antragstellenden Bürger auf Verlangen in rechtlichen und formalen Fragen zu beraten.
Von diesem Recht haben die Initiatoren des Suderburger Bürgerbegehrens umfassend Gebrauch gemacht und einen mit der Verwaltung bis ins Detail abgestimmten Unterschriftenbogen vorgelegt. Nach einigen Korrekturen gab die Verwaltung schließlich grünes Licht für die Unterschriftensammlung – leider fehlerhaft, wie sich jetzt herausstellte.
Ursache ist ein Formfehler, der durch eine Änderung im niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz entstand. Nach der geänderten Vorschrift dürfen u.a. ehrenamtlich tätige Rats- und Ausschussmitglieder in einem Bürgerbegehren die antragstellenden Personen (das sind die Bürger/innen, die das Begehren unterschreiben), anders als bisher nicht mehr vertreten.
Kleine Ursache – große Wirkung…
Eine Fortsetzung der bereits erfolgreich laufenden Unterschriftensammlung wäre laut Städte- und Gemeindebund durchaus möglich. Die Gültigkeit der bisher vorgelegten zahlreichen Unterschriften erscheint der Initiative des Begehrens, wegen der Kompliziertheit der Materie, jedoch rechtlich als fragwürdig und riskant. Deshalb entschloss man sich zu einem kompletten Neuantrag mit zwei neuen antragstellenden Personen: Dr. Peter Borm und Andreas Paschko, neben Gode von Korff.
Dieser Neustart ist zwar sehr ärgerlich für die vielen Helferinnen und Helfer, die bereits fleißig und sehr erfolgreich Unterschriften gesammelt haben. Aber es ist besser so – besser als später eine böse Überraschung zu erleben. Der Zeitverlust ist gering, die sechsmonatige Frist beginnt von vorn zu laufen.
Neubau einer Krippe ist auch ohne Bürgerbegehren nicht zu schaffen!
Die viel diskutierte Frage, wo die Krippenbetreuung ab Sommer 2021 erfolgen soll, wird zwar immer drängender, hat aber mit der Bürgerbefragung und auch mit dem jetzigen Neustart generell nichts zu tun. Aus der Verwaltung ist zu hören, dass ein Neubau der Krippe bis zum Sommer 2021 auf keinen Fall zu schaffen ist.
Ob mit oder ohne Bürgerbefragung: Man muss auf jeden Fall über eine Zwischenlösung nachdenken, oder auf den schon 2018 einstimmig beschlossenen Umbau des Schulgebäudes zurückkommen, den Fachbereichsleiter Lilie auf der letzten Bauausschusssitzung als die günstigste Lösung befürwortet hat.

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