Der Weg der vierköpfigen Abordnung zur Landesregierung nach Hannover, (zur Problematik Kita Gerdau), schien auf den ersten Blick erfolgreich…
Der Bescheid der Landesschulbehörde liegt der Verwaltung seit einiger Zeit vor, Kita und Eltern wurden über den Ausgang der Verhandlungen informiert: Für ein Jahr bleibt die bisherige Regelung mit einer altersübergreifenden Gruppe bestehen. Die Kinder aus Böddenstedt und Hansen können in dieser Zeit in der Kita bleiben. Danach ändert sich alles.
Laut dem Bescheid wird die bestehende Regelung um 1 Jahr bis zum 31. 7. 2015 verlängert.
Bis zum 31. 3. 2015 muss allerdings die neue Betriebserlaubnis vorgelegt werden. Diese soll nun so rechtzeitig beantragt werden, dass sie fristgerecht bei der Landesschulbehörde vorgliegt.
Ab dem 1. 8. 2015 wird es in der Gerdauer Kita dann eine 15er-Krippengruppe geben und keine altersübergreifende Gruppe U3/Ü3 mehr.
Der zweite Blick offenbart also die klare Niederlage für Kirche, Kita, Kinder, Eltern und Samtgemeinde:
Nach dem Ablauf der Frist werden die Krippenplätze nicht ausgelastet sein, in den anderen Gruppen wird es gleichzeitig räumlich sehr eng. Kinder aus Böddenstedt und Hansen, die zur Kirchengemeinde Gerdau gehören, aber nicht zur Gemeinde Gerdau, können in der Kita nicht mehr aufgenommen werden. Die neue Regelung wird für 20 Jahre festgeschrieben und ist nicht veränderbar.
Die Samtgemeinde wird dauerhaft zusätzlich belastet, weil sie für die nicht belegten Plätze in der Krippe trotzdem zahlen muß – das macht ca. 33.500 € pro Jahr!
Wenn das so eintrifft, ist es ein glatter Verstoß gegen den Schuldenabbau.
Wer trägt dafür dann die Verantwortung – und warum sagt niemand etwas dazu?

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