Richter haben es nicht immer leicht. Sie müssen die unterschiedlichen Kriterien in einem Streitfall zusammentragen, Argumente filtern, gewichten und bewerten, das alles an den verschiedensten Rechtsgrundlagen messen und schließlich ein möglichst gerechtes Urteil fällen. Manchmal ein schier unmögliches Unterfangen – aber es ist ihr Job.
Am einfachsten ist es, wenn sie die Kontrahenten zu einem Kompromiss bewegen können, den die dann freiwillig in Form eines Vergleiches schließen. Dann ist ein Urteil unnötig und der Prozess ist schnell vorbei.
Das ist bei einem gerichtlichen Ortstermin am 12. Mai 2015 in der Gerdauer Worth trotz mehrerer Anläufe des erfahrenen Uelzener Amtsrichters Siemecke nicht gelungen.
Die Ursache für diesen Prozess resultiert aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Lüneburg über einen vorhergehenden – und noch nicht endgültig entschiedenen – Rechtsstreit. Den hatte der stellvertretende Gemeindedirektor Stefan Kleuker gegen die Gemeinde Gerdau geführt und in ihm ging es um die Frage ob die Straße „In der Worth“ 1983 rechtsgültig gewidmet wurde oder nicht. (http://www.suderburg-online.de/gerdau-nach-dem-urteil-in-der-worth-es-eskaliert/
Nach dem Urteil sieht Kleuker einen Teil der Worth als seinen Privatbesitz an, versperrte die Hofzufahrt Pabusch/Bollhorn mit einem Treckergewicht und errichtete auf der gegenüberliegenden Seite einen Zaun auf seiner Grundstücksgrenze. Außerdem erteilte er den Anwohnern Pabusch/Bollhorn sowie dem ehemaligen Bürgermeister Adolf Hilmer ein Betretungsverbot. Der ebenfalls betroffenen Familie Götke drohte er Selbiges an, das Schreiben läge schon in der Schublade…
Ein Blick auf die Karte offenbart, warum die Anlieger so erbittert um die älteste und ehemals einzige Hauptstraße Gerdaus kämpfen: Mit seinen beiden Hofstellen schneidet Kleuker die Anwohner der Worth vom Ort ab. Die als Gemeindestraße bisher für die Öffentlichkeit gewidmete „In der Worth“ verläuft auf einem Teilbereich über sein Grundstück (rot gestrichelter Bereich). Wird sie entwidmet, ist sie Privatbesitz und Stefan Kleuker kann nach Gutdünken schalten und walten.
Das Treckergewicht war ein erster Vorgeschmack. Per einstweiliger Verfügung konnten die Kläger Pabusch/Bollhorn erreichen, dass es wieder entfernt werden musste. Nun also der Ortstermin in dieser Sache.
Richter Siemecke wollte sich ein Bild vor Ort machen. Das tat er gründlich und wirkte dabei nicht immer glücklich…
Auf dem Foto – Besichtigungssituation im „Grenzbereich“ (und in Folge) ist der Ortstermin grafisch nachgestellt. Die gestrichelte Linie zeigt den Grenzverlauf. Ein paar Meter weiter links die Einfahrt Pahbusch/Bollhorn, ein Stück weiter rechts der Grundstückseingang Götke. An der grünen Scheunenecke (links im Bild) beginnt der eigentliche Hof.
Kleuker räumt Zusagen gegenüber Kindern, Kindergarten und Anwohnern ab…
Richter Siemecke drückte an dieser Stelle leichtes Unverständnis über Kleukers Begehren aus. Alle Häuser seien zur Straße ausgerichtet, die gesamte Situation stelle dar, dass die Worth schon immer wesentlich zur Siedlung gehört. Mit der Weigerung, die Anlieger ein paar Meter über „seine“ Straße fahren oder gehen zu lassen, wären erhebliche Baumaßnahmen verbunden: Eine Mauer müsse bei Götkes eingerissen werden, ein Weg entfernt und ein neuer für eine neue Zuwegung zum Haus gebaut werden. Der Garten bei Pabusch/Bollhorn wäre komplett umzugestalten, um eine neue Zufahrt herzustellen.
Siemecke deutete an, dass das Recht die Möglichkeiten sicher hergibt; dass ihm die daraus folgenden Konsequenzen wiederum unverhältnismäßig erscheinen. Und er suchte Kompromisse, die Stefan Kleuker alle mit dem Argument
„…in der Vergangenheit ist zuviel passiert“, abschlug.
Daraufhin wollte das Gericht wissen, warum er so hartnäckig auf seiner Forderung bestünde und ob er vielleicht vorhätte, das Grundstück einzuzäunen. Ja, er wolle das Grundstück mit einem Tor „zu machen“, so Kleuker, und wechselte Argumentativ die Richtung: „…allein schon aus versicherungstechnischen Gründen“. Es sei bereits einiges abhanden gekommen…
Damit räumt Stefan Kleuker öffentlich seine bisherigen Zusagen, die Straße durchgängig zu lassen, endgültig ab. Allen Anwesenden wurde schlagartig klar, dass bei seinem Gewinn des Prozesses wohl niemand mehr die Worth durchgängig befahren oder begehen wird.
Nun wurde die Zuwegung zu Götkes zum Thema. Die benötigen ihren vorderen Eingang nämlich nicht, da sie ja von der Rückseite an die öffentliche Straße angebunden sind. So war das Argument.
Dass das nicht stimmt, wurde dem Gericht auf dem Weg dorthin klar (gemacht). Die „Zufahrt“ (mit Wegerecht für Götkes) führt ebenfalls über Stefan Kleukers Grundstück: über das seiner 2. Hofstelle (hellblau auf der Karte). Menschen mit einem Kleukerschen Betretungsverbot könnten zukünftig mit Götkes also nur noch telefonieren…
Kinder, Kinder…
Nachdem er von Klägerseite mehrfach auf die überaus gefährliche Verkehrssituation (bei einer Sperrung der Worth) für die Kinder gemacht worden war, wollte sich Richter Siemecke auch davon ein Bild machen. Das Gericht begab sich zur Einmündung der Worth in die Hauptstraße.
Der dort herrschende Verkehr und die Bürgersteigsituation „Der Bürgersteig ist keiner…“ hinterließen sichtbar Eindruck beim Gericht…
Zum Abschluß wurde noch die Zufahrt zur Kindertagesstätte in Augenschein genommen. Auch sie ist im Zweifelsfall von einer Abschneidung bedroht, zumindestens aber auf das Wohlwollen des Eigentümers angewiesen – wie aus der Karte ersichtlich wird.
Alles Dinge, die dem Richter dem Anschein nach Unwohlsein bereiteten. Und so war ihm eine gewisse Erleichterung anzumerken, als zum Abschluss Klagevertreter Hinkelmann daran erinnerte, dass es in diesem Verfahren ausschließlich um eine Entscheidung über die Zuwegung zum Grundstück Pabusch/Bollhorn ginge.
Ob es in diesem Prozess überhaupt ein Urteil vom Richter Siemecke gibt, ist fraglich. Er geht im Juni in den wohlverdienten Ruhestand und muss vorher noch seinen Resturlaub nehmen…
Übersicht der Standorte:






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