Nach der gestrigen Veröffentlichung „Braucht der Rat den Schutz vorm Bürger„, zieht die SPD im Samtgemeinderat ihren Antrag nun vorläufig zurück. Das teilte der Fraktionsvorsitzende Wolgang Hahnemann gestern Abend per eMail mit. Gleichzeitig kündigte er eine Überarbeitung an.
Das die Rücknahme bei ihm angekommen ist, bestätigte uns heute Vormittag Samtgemeindebürgermeister Friedhelm Schulz. Er wies aber ausdrücklich darauf hin, dass die Rücknahme nicht besagt, dass der Antrag endgültig zurückgezogen werden soll, sondern, dass eine Überarbeitung angedacht ist.
Nur was soll an diesem Paragraphen mit seinen drei Unterpunkten eigentlich überarbeitet werden – und warum?
[tabbed tabs=“Paragraph 17 der Geschäftsordnung des Samtgemeinderates“] [tab]
§ 17
Einwohnerfragestunde
(1) Am Anfang einer öffentlichen Samtgemeinderatssitzung kann eine Einwohnerfragestunde stattfinden. Deren Durchführung beschließt der Samtgemeinderat mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. Die Fragestunde wird von der/dem Ratsvorsitzenden geleitet. Sie soll 20 Minuten nicht überschreiten.
(2) Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Samtgemeinde Suderburg kann Fragen zu Beratungsgegenständen der Samtgemeinderatssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Samtgemeinde stellen. Die Fragestellerin oder der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer oder seiner ersten Frage beziehen müssen.
(3) Die Fragen werden von der Samtgemeindebürgermeisterin/dem Samtgemeindebürgermeister beantwortet. Anfragen an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen werden von diesen selber beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.
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Die SPD hatte in ihrem Antrag (zu Punkt (1)) kritisiert, dass die Einwohnerfragestunde bereits durch den §4 der Geschäftsordnung geregelt ist. Der regelt den „regelmäßigen Sitzungsablauf“ – und in dem ist natürlich auch der Punkt „Einwohnerfragestunde“ enthalten. Man kann auch „Haare in die Wurst“ machen…
Die Änderung des Punkt (3), sollte eine für Transparenz stehende SPD sich selbst verbieten. Daran nun aus Prinzip zu „schrauben“, um gesichtwahrend aus der „Nummer rauszukommen“ bewirkt mit Sicherheit das Gegenteil. Insofern wäre sie wahrscheinlich gut beraten, wenn sie den Antrag endgültig ad acta legt…

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