Gerdau, 17.30 Uhr… Landwirt Stefan K. kommt von der Kartoffelernte nach Hause und stellt fest: Hier geht’s nicht weiter. Festgefahren…
Auf den ersten Blick erst einmal ärgerlich, weil unnötig – für ihn. Ein PKW steht auf der Straße, der müßte einfach nur weg.
Ein zweiter Blick legt dann allerdings offen: Das Bein hat er sich selbst gestellt, der Landwirt… Die Weiterfahrt scheitert am eigenen Schrott!
Die herbeigerufene Polizei stellt fest: Der PKW steht völlig korrekt am abgestellten Platz.
Der Fahrer muß zwar Platz lassen und darf den Verkehr nicht behindern, aber das tut er auch nicht. Selbst die Müllabfuhr kommt durch – amtlich bestätigt!
Und er muß sich keine Gedanken machen über überbreite Fahrzeuge.
Über den „Rückzug“ aus der Situation muß sich nun Stefan K. Gedanken machen, denn sein Rübenroder hat Überbreite.
Das Angebot: der PKW fährt weg, dafür fährt er morgen früh seinen Schrott weg – hat er abgelehnt.
Der Schrott bleibt stehen, denn es ist ja sein Grundstück… und da kann er abstellen was er will.
Also wird es nun auch zu seinem Problem, rückwärts aus „In der Worth“ zu „ent“kommen. Im Dunkeln traut er sich das allerdings nicht. Also wurde eine Warnbarke aufgestellt und für die Anlieger gilt „rien ne va plus“ – nichts geht mehr. Für Gerdau und das Thema „In der Worth“ gilt das schon länger…
Die Auseinandersetzungen über die „Worth“ nehmen weiterhin skurilere Formen an.
Und eine Frage bleibt…



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