Das ist die Generalaussage eines Schreibens eines Gerdauer Bürgers an die Kommunalaufsicht des Landkreises Uelzen (Herr Gugel). In ihm fordert er zu einem Eingreifen der Aufsicht auf, und dazu, den am 18.12.2013 verabschiedeten Gerdauer Haushalt 2014 nicht zu genehmigen.
Hauptkritikpunkt: Beim Aufstellen des Haushaltsplanes sei an vielen Stellen gegen die Regeln der ordnungsgemäßen Aufstellung verstoßen worden. Außerdem sieht er das Gebot der Öffentlichkeit für alle Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplan (durch Nichtveröffentlichung) verletzt und verweist auf eine Aussage eines Gerdauer Ratsmitgliedes, dem diese ebenfalls nicht vorliegen. Dadurch würden den Ratsmitgliedern und der Öffentlichkeit sämtliche Kontrollmöglichkeiten entzogen.
Weiter sieht er einen Verstoß im Haushalt gegen das Gebot der sachlichen Bindung. Danach dürfen die Haushaltsansätze nur so bewirtschaftet werden, dass sie für die im Haushaltsjahr anfallenden Aufwendungen und Auszahlungen ausreichen. Der Haushalt 2014 sei aber in Teilen so aufgestellt, dass man nicht wisse, wofür das Geld ausgegeben werden soll.
Beispielhaft wird angeführt, dass 280.000 Euro auf dem Konto „Unterhaltung der Grundstücke“ veranschlagt wurden (200.000 € für die Ringstraße in Bohlsen und den Gerdauer Weg in Groß Süstedt, 50.000 € für Wirtschaftswege und 30.000 für andere Wege und Straßen). Für den Umfang und die Festlegung der Arbeiten soll aber erst im Frühjahr eine Begehung des Bau-, Wege und Umweltausschusses erfolgen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Höhe der Energiekosten: die Ausstattung einer Vielzahl von Straßenlampen mit Energiesparlampen in der Gemeinde Gerdau wurde überhaupt nicht berücksichtigt, obwohl es 2013 bei dieser Maßnahme 75% Bezuschussung gegeben hat – unter der Vorraussetzung, dass mindestens 60% (!) der Energiekosten eingespart werden.
Ein unberücksichtigtes Risiko stellt nach seiner Meinung der Haushaltsansatz für Gerichtskosten in Höhe von 3.500 € dar. Da 2014 mit großer Wahrscheinlichkeit das Verfahren um die Entwidmung der „In der Worth“ zum Abschluss kommt, sei es durchaus möglich, dass die Gemeinde Gerdau mehr als 20.000 € an Gerichtskosten erbringen muß.
Es bleibt abzuwarten, ob die Kommunalaufsicht eingreift.
Bisher – und das ist eine Kritik des Bürgers an die Behörde – hätte sie sich in ähnlichen Fällen ihrer gesetzlichen Aufgabe kontinuierlich verweigert und lediglich auf den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht verwiesen. Deshalb nun seine Bitte: „Tragen Sie endlich etwas zur Befriedung der immer weiter ausufernden Situation (in Gerdau) bei…“

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