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    Corona: Neuregelung zum vollständigen Impfschutz

    Der Landkreis weist darauf hin, dass der Gesetzgeber die im Infektionsschutzgesetz enthaltenen Regelungen hinsichtlich eines vollständigen Corona-Impfschutzes zum 1. Oktober 2022 ändert. Betroffen von dieser Änderung sind insbesondere die Beschäftigten und Tätigen in besonders geschützten Einrichtungen, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen und einen vollständigen Impfschutz der Leitung ihrer jeweiligen Einrichtung gegenüber nachweisen müssen. Ein unvollständiger…