Auf unsere acht Fragen an das Kreisveterinäramt in Uelzen, und dem Bericht (Von Ämtern, Bauern und ganz armem Vieh…) zum Tod eines Kalbes und den Zuständen in der Tierhaltung bei einem Nebenerwerbslandwirt in Suderburg (am Freitag den 6. September 2013), erhielten wir heute ausführliche Antworten über die Pressestelle des Landkreis Uelzen:
Frage 1)
Der Nebenerwerbslandwirt hat das inzwischen verendete Kalb abends im Frontlader auf den Hof geholt und auf den Hof verbracht. Ist Ihnen bekannt, dass das Tier dort dann noch zwei Tage halbtot gelegen hat, teilweise in sengender Hitze unter einer Plastikplane, damit es nicht gesehen werden kann?
Antwort:
Dass das Tier unter einer Plane gelegen haben soll, ist dem Veterinäramt nicht bekannt. Nach einer entsprechenden Anzeige bei der Polizei wurde das Veterinäramt am 13.07.2013 um 21 Uhr durch die Polizei informiert. Das Veterinäramt vereinbarte daraufhin mit der Polizei, durch die Polizei vor Ort eine Kontrolle durchzuführen. Um 22 Uhr kam der Rückruf der Polizei, dass das Tier geborgen und in den Stall verbracht wurde, um es dort tierärztlich zu versorgen.
Frage 2)
Ist es richtig, dass der Amtstierarzt das Tier dort noch besichtigt und untersucht hat?
Antwort:
Das Tier wurde nach seiner Bergung nicht amtstierärztlich untersucht, da das Tier geborgen und in den Stall verbracht wurde, um es dort tierärztlich zu versorgen. Nach Verendung des Tieres wurde die Kuh amtlich seziert, um die Todesursache zu klären.
Frage 3)
Ist es richtig, dass das Tier nicht eingeschläfert wurde, weil der Nebenerwerbslandwirt dafür die Kosten nicht übernehmen wollte/konnte?
Antwort:
Siehe Antwort 1. Das Tier ist während der Vorbereitung der Tötung verendet.
Frage 4)
Welche Maßnahmen und Konsequenzen zum Schutz der übrigen Herde hat Ihr Amt nach diesem Vorfall ergriffen?
Antwort:
Nach Vorliegen des genannten Sektions-Ergebnisses wurde die Haltung am 07.08.2013 durch das Veterinäramt kontrolliert. In diesem Zusammenhang wurde für ein krankes Tier eine tierärztliche Behandlung angeordnet und durchgeführt. Aufgrund des Sektionsbefundes des verendeten Tieres wurde der Sachverhalt am 09.08.2013 an die Staatsanwaltschaft Lüneburg wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz abgegeben. Das Veterinäramt hat daraufhin die Bestandsauflösung bis Ende Oktober 2013 angeordnet, um weitere tierschutzrechtliche Vorfälle zu verhüten. Der Tierhalter wird der Anordnung nach eigenen Angaben Folge leisten.
Frage 5)
Ist Ihnen/Ihrem Amt der derzeitige Zustand der Weideflächen bekannt?
Antwort:
Ja.
Frage 6)
Ist Ihnen/Ihrem Amt der Stall und sein Zustand, in dem die Kuh jetzt steht, bekannt?
Antwort:
Der Stall ist dem Veterinäramt bekannt und wurde, da er nur einen Teil des Witterungsschutzes für die Tiere darstellte, nicht beanstandet. Zusätzlich existiert(e) ein überdachter Fangwagen vor dem Stall.
Frage 7)
Ist Ihnen/Ihrem Amt bekannt, dass die Kuh dort steht?
Antwort:
Nein.
Frage 8)
Was werden Sie/Ihr Amt nach dieser E-Mail unternehmen?
Antwort:
Am 07.09.2013 wurde erneut eine amtliche Kontrolle durchgeführt. Die Form der Anbindehaltung war tierschutzrechtlich zu beanstanden. Es wurde deshalb angeordnet, das Tier nicht mehr im Fressgitter, sondern gemeinsam mit dem Kalb im Stall zu halten. Die Kuh war mit ausreichendem Raufutter (Heu und Gras) sowie Wasser versorgt. Der Stall war eingestreut. Der Ernährungszustand war mäßig, jedoch aufgrund der Tatsache, dass das Tier ein Kalb zu versorgen hatte, nicht zu beanstanden.
Nachtrag vom 12.9.2013
„Nachdem mich das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt soeben in Kenntnis gesetzt hat, kann ich in obiger Angelegenheit mitteilen, dass der entsprechende Tierbestand bereits gestern aufgelöst worden ist.
Die insgesamt sechs Rinder und zwei Kälber wurden gestern durch ein Vieh-Vermarktungsunternehmen abtransportiert und werden jetzt entsprechend weitervermarktet.
Martin Theine
Pressesprecher“

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